Als Experten für Abnahmen führen wir vorallem in den Kantonen Aargau, Baselland, Baselstadt und Zürich
Als Unabhängige von Verbänden und Institutionen, vertreten wir Ihre Intresssen als Vermieter und Mieter.
Abnahmeprotokoll
Aus Erfahrung wissen wir, dass bei Wohnungsabnahmen am Ende eines Mietverhältnisses Diskussionen auftreten können. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine neutrale Fachperson beizuziehen, um
allfällige Streitigkeiten zu vermeiden.
Zwecks Beweissicherung empfiehlt es sich deshalb bei der Übernahme von Wohn- oder Geschäftsräumen und vor allem bei Beendigung des Mietverhältnisses, ein detailliertes Abnahme-Protokoll zu
erstellen (vgl. Art. 267a Obligationenrecht). Die Beweiskraft des Protokolls hängt vorwiegend von der Unabhängigkeit des Protokollführers sowie von dessen fachlicher Kompetenz ab.
Kompetenzen / Ausbildung
Tarife
Honorar: Fr. 140.-/Std. nach Zeitaufwand, zuzüglich Mehrwertsteuer
Reisespesen hin und zurück: Fr. 30.- bis 15km, danach Fr. 60.-
Formulare: HEV Aargau-Abnahme- und Übergabeprotokoll Fr. 10.-
Besonderes: Allfällige Schreibarbeiten, Verhandlungen oder Schlichtungsverhandlungen usw. werden nach Aufwand oder pauschal verrechnet.
Vereinbaren Sie einen Termin für eine Abnahme mit uns.
Honorar und Haftung
Als Wohnungsabnahme-Experten stehen wir bezüglich unserer Funktion und Arbeiten in keinem Anstellungsverhältnis zum Hauseigentümer-/Mieterverband. Wir führen sämtliche Arbeiten auf eigene
Rechnung aus. Der Hauseigentümer-/Mieterverband lehnt daher jede Haftung ab.
Ihre Vorbereitung:
Für Mieter
Merkblatt Mieterverband: Was müssen Mieterinnen und Mieter reinigen?